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Werkstatt


Die an uns am häufigsten gestellte Frage lautet: „An wen wende ich mich im Schadensfall ?“
Einfache Antwort: „Natürlich an uns. Im Idealfall schriftlich per Mail.“

Im Rahmen der 2-jährigen Gewährleistung – oder wie man heute sagt „Mängelhaftung – sind wir verpflichtet uns um Ihre Maschine/Mühle zu kümmern. Daher macht es für uns am meisten Sinn mit verschiedenen Vertragswerkstätten zu kooperieren. Denn dort sind ausgebildete Techniker der jeweiligen Marken und alle Ersatzteile vorhanden.

Hinter jeder im Shop aufgeführten Espressomaschine und -mühle steht eine derartige Vertragswerkstatt !

Und noch ein Tipp. Entsorgen Sie nicht die Verpackung, weder den Originalkarton mit Seriennummer des Herstellers noch den schützenden Umkarton. So vermeiden Sie im Ernstfall unnötige Transportschäden. Das gilt auch für eine Palette bei größeren Espressomaschinen.